Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Kleingarten?
Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, im Ostdeutschen Datsche oder verallgemeinernd als Parzelle oder Laube, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten.
Insbesondere liegt er in einer Anlage von Grundstücken, die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen, mitunter Gartensparte) verwaltet werden und die Fläche oder der Garten wird günstig an die Mitglieder verpachtet. Solche Anlagen werden auch als Gartenkolonien oder Laubenkolonien bezeichnet.
Der Begriff Kleingarten wird durch den § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz definiert, wie auch der Begriff der kleingärtnerischen Nutzung. Die von den Gemeinden pachtbaren Grundstücke werden auch als Grabeland bezeichnet.
Wer Regelt einen Kleingarten?
Meist befindet sich eine Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung/Satzung/Statuten eines jeden Vereins. In Deutschland kommt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) hinzu.
Die meisten Kleingärten sind in Vereinen organisiert. Der Dachverband der Kleingärtner ist der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG). Er vertritt 20 Landesverbände mit insgesamt 15.000 Vereinen. In den Vereinen sind insgesamt 967.240 Kleingärtner organisiert. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung richtet der BDG alle vier Jahre den Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ aus. Dieser würdigt besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen der Kleingärtnervereine.
Soziale Funktionen eines Kleingartens
Der Allgemeinheit bieten die Kleingärten eine bessere Lebensqualität in den Städten durch Lärmverringerung, Staubbindung, Durchgrünung, Auflockerung der Bebauung, Biotop- und Artenschutz, Lebensraumvernetzung und klimatische Auswirkungen.
Familien bieten die Kleingärten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung; eine gärtnerische Betätigung und das preiswerte Züchten von gesundem Gemüse; das persönliche Erlebnis vom Säen, Wachsen, Gedeihen und Ernten von gesundem Gemüse; ein Gegengewicht zum Leben in Betonburgen und auf Asphaltflächen; Förderung von harmonischen zwischenmenschlichen Beziehungen; einen direkten Kontakt mit der Natur.
Kindern und Jugendlichen bieten die Kleingärten Ausgleich für die oft fehlenden Spielplätze; ein Spiel- und Kommunikationsfeld; Erlebnisräume in der Natur und Wahrnehmung ihrer natürlichen Zusammenhänge; Anschauungsunterricht in Biologie.
Berufstätigen bieten die Kleingärten eine Entspannung vom Arbeitsstress durch gesunde Betätigung; eine ideale Alternative zum Arbeitsalltag.
Arbeitslosen bieten die Kleingärten das Gefühl, gebraucht zu werden und noch dazuzugehören; ein Mittel, den Müßiggang zu vermeiden; ein Zuschuss an frischem Gemüse zu einem Minimalpreis.
Immigranten bieten die Kleingärten eine Möglichkeit Kontakte zu knüpfen und sich besser im Aufnahmeland zu integrieren (siehe auch „Interkulturelle Gärten“). In Deutschland haben 7,5 Prozent der Kleingärtner, das sind 75.000 Kleingärtnerfamilien, einen Migrationshintergrund.
Behinderten bieten die Kleingärten einen Ort, an dem sie am Vereinsleben teilnehmen, Kontakte knüpfen und so der Isolierung entgehen; das Erleben vom Säen und Pflanzen, vom Wachsen, Gedeihen und Ernten.
Senioren bieten die Kleingärten einen Ort des Gesprächs und der Ruhe durch die Zusammenführung von Menschen mit gleichen Interessen; über Jahre gewachsene Kontakte; individuelle Selbstverwirklichung und Beschäftigung im 3. Lebensabschnitt im eigenen Garten.
Schon gewusst?
Der größte Kleingartenverein in Deutschland ist der "Verein der Kleingärtner Ulm e. V." in Ulm, gegründet 1932. Auf 53,1 Hektar Fläche finden sich hier 1315 Parzellen. Die kleinste Anlage ist der Kleingärtnerverein "Am Vogelberg" in Kamenz mit 5 Parzellen.
Darf man im Garten Übernachten?
Übernachten im Kleingarten ist gestattet. Laut Bundeskleingartengesetz ist das Wohnen in der Laube aber nicht gestattet.